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   BVerwG, 31.08.2006 - 1 B 96.06 (1 C 24.06)   

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https://dejure.org/2006,16024
BVerwG, 31.08.2006 - 1 B 96.06 (1 C 24.06) (https://dejure.org/2006,16024)
BVerwG, Entscheidung vom 31.08.2006 - 1 B 96.06 (1 C 24.06) (https://dejure.org/2006,16024)
BVerwG, Entscheidung vom 31. August 2006 - 1 B 96.06 (1 C 24.06) (https://dejure.org/2006,16024)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 23.12.2003 - 1 B 263.03

    Einstellung eines Verfahrens wegen der Rücknahme einer Beschwerde gegen die

    Auszug aus BVerwG, 31.08.2006 - 1 B 96.06
    2 Das Urteil des Berufungsgerichts weicht, wie die Beschwerde zu Recht geltend macht, hinsichtlich der Voraussetzungen für eine inländische Fluchtalternative von der angeführten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschlüsse vom 21. Mai 2003 BVerwG 1 B 263.03 und vom 12. März 1998 BVerwG 9 B 765.97 ) ab.
  • VGH Baden-Württemberg, 15.02.2012 - A 3 S 1876/09

    Verfolgung von Russen aus Tschetschenien in den anderen Teilen der russischen

    Maßgeblich ist grundsätzlich auch nicht, ob der Staat den Flüchtlingen einen durchgehend legalen Aufenthaltsstatus gewähren würde, vielmehr ist in tatsächlicher Hinsicht zu fragen, ob das wirtschaftliche Existenzminimum zur Verfügung steht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31.08.2006 - 1 B 96.06 -, juris; Urteil vom 01.02.2007 - 1 C 24.06 -, NVwZ 2007, 590), d.h. ob mit den erlangten Mitteln auch die notwendigsten Aufwendungen für Leben und Gesundheit bestritten werden können.
  • VG Bayreuth, 18.11.2019 - B 9 K 17.32494

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft

    Maßgeblich ist ferner nicht, ob der Staat den Flüchtlingen einen durchgehend legalen Aufenthaltsstatus gewähren würde, vielmehr ist in tatsächlicher Hinsicht zu fragen, ob das wirtschaftliche Existenzminimum zur Verfügung steht (vgl. BVerwG, B.v. 31.8.2006 - 1 B 96.06 - juris).
  • VG Bayreuth, 18.04.2019 - B 9 K 17.32494

    Kein Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder subsidiären

    Maßgeblich ist ferner nicht, ob der Staat den Flüchtlingen einen durchgehend legalen Aufenthaltsstatus gewähren würde, vielmehr ist in tatsächlicher Hinsicht zu fragen, ob das wirtschaftliche Existenzminimum zur Verfügung steht (vgl. BVerwG, B.v. 31.8.2006 - 1 B 96.06 - juris).
  • OVG Bremen, 10.07.2012 - 2 A 483/09

    Russland, Russische Föderation, Tschetschenen, Tschetschenien, interne

    Maßgeblich ist grundsätzlich auch nicht, ob der Staat den Flüchtlingen einen durchgehend legalen Aufenthaltsstatus gewähren würde, vielmehr ist in tatsächlicher Hinsicht zu fragen, ob das wirtschaftliche Existenzminimum zur Verfügung steht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31.08.2006 - 1 B 96.06 -, juris; Urteil vom 01.02.2007 - 1 C 24.06 -, NVwZ 2007, 590), d.h. ob mit den erlangten Mitteln auch die notwendigsten Aufwendungen für Leben und Gesundheit bestritten werden können.
  • VG Karlsruhe, 07.09.2018 - A 2 K 7673/17

    Alleinstehender Mann; Tadschike; Zwangsrekrutierung durch Taliban (unglaubhaft);

    Maßgeblich ist grundsätzlich auch nicht, ob der Staat den Flüchtlingen einen durchgehend legalen Aufenthaltsstatus gewähren würde, vielmehr ist in tatsächlicher Hinsicht zu fragen, ob das wirtschaftliche Existenzminimum zur Verfügung steht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 31.08.2006 - 1 B 96.06 - juris; Urt. v. 01.02.2007 - 1 C 24.06 -, NVwZ 2007, 590), d.h. ob mit den erlangten Mitteln auch die notwendigsten Aufwendungen für Leben und Gesundheit bestritten werden können.
  • VG Bayreuth, 29.05.2019 - B 9 K 18.32113

    Interner Schutz für einen Tschetschenen bei einer Niederlassung in anderen Teilen

    Maßgeblich ist ferner nicht, ob der Staat den Flüchtlingen einen durchgehend legalen Aufenthaltsstatus gewähren würde, vielmehr ist in tatsächlicher Hinsicht zu fragen, ob das wirtschaftliche Existenzminimum zur Verfügung steht (vgl. BVerwG, B.v. 31.8.2006 - 1 B 96.06 - juris).
  • VG Berlin, 01.04.2014 - 33 K 548.13

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft

    Dabei ist in tatsächlicher Hinsicht zu fragen, ob das wirtschaftliche Existenzminimum zur Verfügung steht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. August 2006 - 1 B 96.06 - juris; Urteil vom 1. Februar 2007 - 1 C 24.06 - NVwZ 2007, 590), das heißt ob mit den erlangten Mitteln auch die notwendigsten Aufwendungen für Leben und Gesundheit bestritten werden können (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15. Februar 2012 - A 3 S 1876/09 - juris, Rn. 60).
  • VG Bayreuth, 20.01.2023 - B 9 K 21.30615

    Keine Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für Tschetschenen - Russische

    Maßgeblich ist ferner nicht, ob der Staat den Flüchtlingen einen durchgehend legalen Aufenthaltsstatus gewähren würde, vielmehr ist in tatsächlicher Hinsicht zu fragen, ob das wirtschaftliche Existenzminimum zur Verfügung steht (vgl. BVerwG, B.v. 31.8.2006 - 1 B 96.06 - juris).
  • VG Karlsruhe, 27.09.2018 - A 2 K 6478/17

    Verfolgungsgefahr wegen versuchter Rekrutierung durch Taliban-Anhänger; kein

    Maßgeblich ist grundsätzlich auch nicht, ob der Staat den Flüchtlingen einen durchgehend legalen Aufenthaltsstatus gewähren würde, vielmehr ist in tatsächlicher Hinsicht zu fragen, ob das wirtschaftliche Existenzminimum zur Verfügung steht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 31.08.2006 - 1 B 96.06 - juris; Urt. v. 01.02.2007 - 1 C 24.06 -, NVwZ 2007, 590), d.h. ob mit den erlangten Mitteln auch die notwendigsten Aufwendungen für Leben und Gesundheit bestritten werden können.
  • VG Bayreuth, 02.04.2019 - B 9 K 17.31707

    Kein Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder subsidiären

    Maßgeblich ist ferner nicht, ob der Staat den Flüchtlingen einen durchgehend legalen Aufenthaltsstatus gewähren würde, vielmehr ist in tatsächlicher Hinsicht zu fragen, ob das wirtschaftliche Existenzminimum zur Verfügung steht (vgl. BVerwG, B.v. 31.8.2006 - 1 B 96.06 - juris).
  • VG Stade, 21.07.2015 - 3 A 2633/13
  • VG Berlin, 21.11.2013 - 33 K 207.13
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